03.03.2008, 20:17
Hallo Christian
Gar nicht so schlecht. Ob das ausreicht oder nicht, kann wohl nur ein Fachanwalt sagen.
Zwei Punkte möchte ich dennoch noch anmerken:
1. Du solltest deutlich hervorheben, dass der Dienst nicht kommerziell und kostenfrei ist.
2. "räumt dem Betreiber das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Recht zur Nutzung und Verwertung der bereitgestellten Inhalte ein." finde ich ziemlich heftig. Wenn du dir das Recht vorbehältst, den Dienst jederzeit wieder einzustellen ist das OK. Oder wenn du dir das Recht vorbehältst, Inhalte zu löschen, ist das auch OK. Aber der Begriff Verwertung ist eindeutig kommerziell. Ich hatte eigentlich gedacht, du machst das als Hobby unter einer Art Public License. Oder irre ich mich da?
Gruss, Uwe
Gar nicht so schlecht. Ob das ausreicht oder nicht, kann wohl nur ein Fachanwalt sagen.
Zwei Punkte möchte ich dennoch noch anmerken:
1. Du solltest deutlich hervorheben, dass der Dienst nicht kommerziell und kostenfrei ist.
2. "räumt dem Betreiber das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Recht zur Nutzung und Verwertung der bereitgestellten Inhalte ein." finde ich ziemlich heftig. Wenn du dir das Recht vorbehältst, den Dienst jederzeit wieder einzustellen ist das OK. Oder wenn du dir das Recht vorbehältst, Inhalte zu löschen, ist das auch OK. Aber der Begriff Verwertung ist eindeutig kommerziell. Ich hatte eigentlich gedacht, du machst das als Hobby unter einer Art Public License. Oder irre ich mich da?
Gruss, Uwe
